ONKOLOGISCHE PFLEGE

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Ulrike Ritterbusch

Patientenverfügungen im klinischen Alltag

2009 wurde die Patientenverfügung im Betreuungsgesetz verankert. Die Entwicklung hausinterner Leitlinien kann den einheitlichen Umgang mit Patientenverfügungen erleichtern. Die Patientenverfügung entbindet Ärzte und Pflegende nicht von der einzelfallbezogenen gedanklichen Auseinandersetzung mit dem aktuellen Patientenwillen. 

in Heft 1/2013, Seite(n) 51–55, DOI 10.4496/j.fop.2013.01.08

Schlüsselwörter
Patientenverfügung, Leitlinie, Patientenwille, Betreuungsrecht



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