ONKOLOGISCHE PFLEGE
Ulrike Ritterbusch
Patientenverfügungen im klinischen Alltag
2009 wurde die Patientenverfügung im Betreuungsgesetz verankert. Die Entwicklung hausinterner Leitlinien kann den einheitlichen Umgang mit Patientenverfügungen erleichtern. Die Patientenverfügung entbindet Ärzte und Pflegende nicht von der einzelfallbezogenen gedanklichen Auseinandersetzung mit dem aktuellen Patientenwillen.
in Heft 1/2013, Seite(n) 51–55, DOI 10.4496/j.fop.2013.01.08
SchlüsselwörterPatientenverfügung, Leitlinie, Patientenwille, Betreuungsrecht
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