ONKOLOGISCHE PFLEGE

Annette Laskowski
Pflegestärkungsgesetz II und das neue Begutachtungsassessment (NBA)
Eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung erfolgt mit der Umsetzung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes. Die bisher geltenden Pflegestufen 1, 2 und 3 werden von den fünf Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 abgelöst. An Stelle des Zeitbedarfs wird ab 01.Januar 2017 der Grad der Selbstständigkeit ermittelt. Keine Rolle spielt dabei, ob die Selbstständigkeit aufgrund von psychischen oder körperlichen Einschränkungen beeinträchtigt ist und welche Unterstützungen tatsächlich erbracht werden.
in Heft 1/2018, Seite(n) 51–60, DOI 10.4486/j.fop.2018.01.08
SchlüsselwörterAblösung Pflegestufe, Pflegegrade, Begutachtungsassessment (NBA)
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