ONKOLOGISCHE PFLEGE

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Annette Laskowski

Pflegestärkungsgesetz II und das neue Begutachtungsassessment (NBA)

Eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung erfolgt mit der Umsetzung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes. Die bisher geltend­en Pflegestufen 1, 2 und 3 werden von den fünf Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 abgelöst. An Stelle des Zeitbedarfs wird ab 01.Januar 2017 der Grad der Selbstständigkeit ermittelt. Keine Rolle spielt da­bei, ob die Selbstständigkeit aufgrund von psychischen oder körper­lichen Einschränkungen beeinträchtigt ist und welche Unterstützun­gen tatsächlich erbracht werden.

in Heft 1/2018, Seite(n) 51–60, DOI 10.4486/j.fop.2018.01.08

Schlüsselwörter
Ablösung Pflegestufe, Pflegegrade, Begutachtungsassessment (NBA)



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