ONKOLOGISCHE PFLEGE
Dominik Rossbruch
Übertragung ärztlicher Tätigkeiten
Der Artikel stellt die arbeitsrechtlichen Implikationen einer Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf das onkologische Pflegefachpersonal dar und beantwortet dabei die Frage, ob die Pflegefachkraft übernehmen muss oder ob sie ein Arbeitsverweigerungsrecht besitzt. Des Weiteren wird das zivilrechtliche Haftungsverhältnis zwischen Pflegekraft und Arbeitgeber skizziert, welches bei einer Sorgfaltspflichtverletzung der durchführenden Pflegefachkraft mit Schadensfolge zu tragen kommt. Ebenso werden Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, um das zusätzliche Haftungsrisiko für die Pflegefachkraft anzufangen.
in Heft 4/2013, Seite(n) 52-54, DOI 10.4486/j.fop.2013.04.07
SchlüsselwörterÜbertragung ärztlicher Tätigkeiten · Haftung · 3-Fallgruppen-Modell
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